Stromkennzeichnung

Gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, auf Rechnungen und Werbematerialien Auskunft über die Energieträger des vertriebenen Stroms, sowie den damit verbundenen Umweltauswirkungen zu erteilen, die sogenannte Stromkennzeichnungspflicht.