Stromkennzeichnung
Gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind alle
Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, auf Rechnungen und
Werbematerialien Auskunft über die Energieträger des vertriebenen Stroms, sowie den damit verbundenen Umweltauswirkungen zu
erteilen, die sogenannte Stromkennzeichnungspflicht.